Vergewaltigung
Was tun?
Suchen Sie Unterstützung bei einer Person Ihres Vertrauens oder bei einer Beratungsstelle.
Für Heilbronn
Notruf Beratungsstelle bei sexueller Gewalt
Telefon: 0 71 31 / 93 00 90
Anzeige - Ja oder Nein?
Die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige ist für viele Betroffene schwierig. Auf der einen Seite steht der Wunsch nach Gerechtigkeit, Bestrafung des Täters und Verhinderung weiterer Taten, auf der anderen Seite stehen jedoch die psychischen Belastungen, die mit einem Strafverfahren verbunden sind. Es kann sehr hilfreich sein, sich bei einer Notruf-Beratungsstelle beraten zu lassen, um zu einer Entscheidung zu kommen, die für Sie stimmig ist. Wir halten es für sinnvoll, vor Anzeigeerstattung eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Der Schritt zu einer Anzeige sollte gut überlegt sein. Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt. Eine Anzeige kann deshalb nicht mehr zurückgezogen werden. Die Ermittlungsbehörden müssen tätig werden, sobald sie von einer Vergewaltigung in Kenntnis gesetzt werden.
Eine Anzeige muss nicht unmittelbar nach der Vergewaltigung erfolgen. Je eher die Tat angezeigt wird, um so besser kann die Beweisführung erfolgen.
Für die Spurensicherung
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Unterwäsche, während der Tat getragene Kleidungsstücke und alle anderen Beweismittel aufheben (Tampons, Slipeinlagen, Taschentuch etc.). All das sind wichtige Spurenträger, also soll die Kleidung nicht gewaschen werden. Die Sicherung von DNA-Material muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
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Obwohl eine medizinisch-gynäkologische Untersuchung nach einer Vergewaltigung für betroffene Frauen und Mädchen eine psychische Belastung darstellt, ist sie sinnvoll. Sie dient der Feststellung und Behandlung möglicher Verletzungen, sowie der Beweissicherung. Sie können sich an die Ambulanz eines Krankenhauses wenden oder zu einer Ärztin Ihres Vertrauens gehen. Duschen oder Waschen vernichtet wichtige Beweismittel. In der Frauenklinik Heilbronn werden die Untersuchungsergebnisse 3 Monate lang aufbewahrt.
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Auch nach einer Untersuchung kann sich eine Frau für oder gegen eine Anzeige entscheiden. Gerade, wenn eine Frau sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Anzeige entscheiden will, kann die medizinische Untersuchung als Beweismittel hilfreich sein. Es sollten alle, auch scheinbar geringe Verletzungen, festgehalten werden. Um alle Spuren sichern zu können, sollten möglichst genaue Angaben zum Tathergang gemacht werden.
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Um eine eventuelle Schwangerschaft zu vermeiden, kann die "Pille danach" bis zu 72 Stunden nach der Tat eingenommen werden. Die "Spirale danach" kann bis zu 5 Tagen nach der Tat gelegt werden.
Die Anzeige
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Bei der Schutzpolizei, Telefon 110, die nach einem Anruf kommt, müssen Sie nur kurze und präzise Angaben machen.
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Die Anzeige wird später bei der Polizei erstattet.
- In Heilbronn können Sie sich auch direkt an das Dezernat für Sexualdelikte wenden.
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Falls Sie sich als Betroffene selbst einer Straftat bezichtigten müssten, wenn Sie ehrlich antworten (z. B. weil Sie alkoholisiert Auto gefahren sind, etc.) ist es besser, vor einer Anzeigenerstattung anwaltlichen Rat zu suchen.
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Lassen Sie sich von einer Vertrauensperson zur Polizei und/oder Ärztin begleiten.
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Lesen Sie das Vernehmungsprotokoll bei der Polizei in Ruhe durch und unterschreiben Sie es nur, wenn der Inhalt für Sie 100 % stimmt.
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Sobald Sie in der Lage sind, fertigen Sie für sich persönlich ein Gedächtnisprotokoll an.
Wenn Sie einem Menschen, der sexuelle Gewalt oder Missbrauch erfahren hat, unterstützen möchten:
Die Reaktionen der Umwelt und von Vertrauenspersonen haben einen wichtigen Einfluss darauf, wie der sexuelle Übergriff bewältigt werden kann. Deshalb sind hier einige Punkte aufgeführt, um den Umgang mit der Situation zu erleichtern. Über das Erlebte zu sprechen und damit die Isolation aufzuheben, kann wichtig für die Betroffenen sein.
- Teilen Sie Ihre Bereitschaft zuzuhören mit, aber lassen Sie die Betroffene selbst bestimmen, wann sie etwas erzählt. Bedrängen Sie sie nicht, über ihre Erlebnisse zu sprechen. Oft ist es nicht leicht, das Geschehene in Worte zu fassen.
- Von sexueller Gewalt Betroffene werden zusätzlich belastet, wenn man ihnen nicht glaubt oder ihnen (Mit-) Schuld zuweist. Deshalb ist es sehr wichtig, unvoreingenommen zuzuhören.
- Keine andere Person sollte ohne das Einverständnis der Betroffenen handeln. Insbesondere rechtliche Schritte sollten erst nach gründlicher Information und Absprache eingeleitet werden.
- Sexuelle Übergriffe missachten die eigene Selbstbestimmung und die Fähigkeit, Kontrolle über sich und den eigenen Körper zu bewahren. Darum ist es unerlässlich, die persönliche Entscheidung der betroffenen Frau zu respektieren. Nur so kann sich wieder ein Gefühl der Kontrolle einstellen.
- Suchen Sie sich selbst Unterstützung, beispielsweise bei der Notruf-Beratungsstelle, wenn Sie Gefühle von Wut, Hilflosigkeit oder Trauer spüren. Sie können Betroffene besser unterstützen, wenn Sie Ihre eigenen Grenzen achten.
Weitere Infos:
Sie finden auf der Homepage der Bundesvernetzung der autonomen Frauennotrufe unter der Internetadresse www.frauennotrufe.de weitere Informationen.