Häusliche Gewalt

Was tun?

Wird Ihr Partner oder Ihre Partnerin gewalttätig, können Sie die Polizei benachrichtigen. Diese kommt und verweist den Partner oder die Partnerin für eine bestimmte Zeit aus der gemeinsamen Wohnung. Hält sich der Gewalttäter nicht an den Platzverweis, informieren Sie sofort die Polizei, diese wird weitere Maßnahmen zu Ihrem Schutz treffen. 
 
Platzverweis - Was bedeutet das?
    
Die Polizei kann eine Person, von der Gefahr ausgeht, sofort aus der Wohnung und der unmittelbaren Umgebung der gefährdeten Person weisen. Die Polizei legt den räumlichen Schutzbereich fest und nimmt dem Täter sofort die Wohnungsschlüssel ab. Er muss seine neue Adresse (oft Verwandte oder Freunde) nennen und darf die gemeinsame Wohnung für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr betreten. In dieser Zeit kann die oder der von der Gewalt Betroffene Beratung in Anspruch nehmen und gegebenenfalls beim Familiengericht Schutzanordnungen beantragen. Dieser Schutzraum soll die Möglichkeit geben, in Ruhe zu überlegen, wie die Zukunft gestaltet werden soll.
    
Vor, nach oder an Stelle des Platzverweises ist es oft notwendig, die persönliche Lebenssituation zu klären. Die Notruf-Beratungsstelle unterstützt Sie bei allen anstehenden Fragen wie
• Klärung finanzieller Probleme
• rechtlicher Schritte
• Behördengänge
• persönliche Krisenbewältigung

Wer zu Hause geschlagen wird, braucht Hilfe!
    
Der Schutz der Betroffenen, meist Frauen und Kinder, war bisher nicht ausreichend gewährleistet. Durch das Gewaltschutzgesetz, vor allem durch die Regelung des Platzverweises bei häuslicher Gewalt, hat sich dieser Schutz deutlich verbessert. Wenn eine akute Gefahrensituation vorliegt, kann die betroffene Frau, der betroffene Mann, die Polizei rufen. Diese entscheidet vor Ort, ob eine akute Gefahr vorliegt und ob der/die Gewaltausübende aus der Wohnung gewiesen wird. Die Polizei protokolliert die Situation und vermittelt mit Ihrem Einverständnis den Kontakt zu einer Beratungsstelle. Dort wird Rat und Unterstützung angeboten, unabhängig davon, ob Anzeige erstattet werden soll oder nicht.

Selbstverständlich bietet die Notruf-Beratungsstelle auch dann sachkundige Beratung an, wenn die Polizei nicht aktiv war oder der Polizeieinsatz schon länger zurückliegt.

Dauert in der Beziehung die Gewalt schon viele Jahre an, ist es besonders schwer, sich ohne Unterstützung aus der Beziehung zu lösen. Wir informieren über Hilfsmöglichkeiten, auch wenn keine Trennung, aber eine Veränderung der Situation angestrebt wird.

In manchen Fällen wollen die gewalttätigen Partner ihr Verhalten ändern. Die Notruf-Beratungsstelle bietet gezielt Beratung für Paare in Gewaltbeziehungen an.

Frauenhäuser/Frauenberatungsstellen:

Beratung für Frauen, Frauen- und Kinderschutzhaus, Diakonie Heilbronn e.V., Tel: 0 71 31 / 81 49 7, Email: beratung-fuer-frauen@diakonie-heilbronn.de, Web: www.diakonie-heilbronn.de

Frauen helfen Frauen, Tel: 0 71 31 / 50 78 53 oder 0 17 9 / 5 25 37 5, Email: frauenhaus@versanet.de, Web: www.frauenhaus-heilbronn.de